![]() 2.2.2 UniversaldienstWas hierzulande unter einem Universaldienst verstanden wird, erschließt sich aus dem entsprechenden Abschnitt des Telekommunikationsgesetzes:
Die Sicherstellung einer informationellen Grundversorgung ist eng verbunden mit der Umsetzung eines Universaldienstes, der die sozialverträgliche und zeitgemäße Versorgung und Anbindung aller Bürger an Technologien der Information und Kommunikation sicherstellt. Vorbild bei solchen Bestrebungen können die US-amerikanischen Bemühungen sein. Dort ist der sog. universal service ein wesentlicher Bestandteil des Regierungsprogrammes NII (National Information Infrastructure). Die Clinton/Gore-Administration hat diesbezüglich schon frühzeitig Grundsatzdokumente verabschiedet, die unterschiedlichste Programme und Maßnahmenkataloge beinhalten. Grundprinzipien der NII sind:
Den Amerikanern war schon früh klar, daß Akzeptanz und Zugang möglichst großer gesellschaftlicher Gruppen eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine breite und damit letztlich auch volkswirtschaftlich interessante und erfolgreiche Nutzung der IKT sein würden. Aus diesem Grunde unterstützen dort auch Anbieter der Telekommunikation den USF (universal service fonds) über das geforderte Maß hinaus, um so den Ausbau der Informationsinfrastruktur und den Zugang zu Informations- und Kommunikationsdiensten auch in abgelegenen Gebieten sicherzustellen. Leider wurde mit der Verabschiedung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) im vergangenen Jahr die Chance vertan, ähnlich wie in den USA, die Grundlage eines über die bisherigen Merkmale hinausgehenden Universal-Dienstes zu schaffen. Die Definition von Universaldienstleistungen enthält im TKG zwar eine dynamische Komponente, definiert sich ansonsten aber rein technisch lediglich als Telefonanschluß mit ISDN-Merkmalen. Damit beschränkt der Gesetzgeber sich unnötigerweise auf eine Technik, die bereits heute nicht mehr alle Anforderungen an eine zeitgemäße Anbindung an die Informationsgesellschaft gewährleistet. Außerdem sind Einzahlungen in den Universalfonds deutscher Ausprägung nur für Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als fünf Prozent vorgesehen, was die Finanzierungsgrundlage für den Universalfonds unnötig schmälert. Es wird weitgehend darauf verzichtet, die TK-Branche auch finanziell an den gesellschaftlichen Kosten für demokratische Partizipation und an der sozialen Kompensation voranschreitender gesellschaftlicher und technischer Entwicklung zu beteiligen. Stattdessen nimmt der Staat in Kauf, für diese Kosten notfalls selber aufzukommen, was in Anbetracht angespannter öffentlicher Finanzhaushalte äußerst fragwürdig erscheint.(1) Eine Ausdehnung auf weitergehende Leistungsmerkmale, wie z.B. den Anschluß an bestehende oder zukünftige Online-Dienstleistungen, sind dementsprechend in Deutschland nicht vorgesehen. (1) Amerikanische Unternehmen engagieren sich bei der Anbindung öffentlicher Stellen, wie z.B. Schulen in erheblichem Maße. Natürlich geschieht dies nicht uneigennützig, dafür jedoch in beachtlichem Ausmaß. Die amerikanische Telefongesellschaft Pacific Bell beispielsweise finanziert in Kalifornien ein Förderprogramm mit einem Volumen von 150 Mio. $. Hieraus erhalten Schulen kostenlos vier ISDN-Leitungen mit einem Internet-Anschluß und müssen ein Jahr lang keine Nutzungsgebühren zahlen. Vgl. Kubicek, Herbert, Digital - Interaktiv - Multimedial, Die zukünftige Rolle des Fernsehens in der Informationsgesellschaft, <http://infosoc.informatik.uni-bremen.de/internet/fgtk/OnlineInfos/Digital-Interaktiv/Digital-Interaktiv.html> |